Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 6 W 39/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 91 ZPO
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Anwalts am "Drittort"; Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines von einem Verbraucherschutzverband beauftragten Anwalts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Anwalts am "Drittort"; Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines von einem Verbraucherschutzverband beauftragten Anwalts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Anwalts am "Drittort"; Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines von einem Verbraucherschutzverband beauftragten Anwalts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 30.01.2015 - 18 O 255/14
- OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 6 W 39/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.06.2006 - IV ZB 44/05
Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des bevollmächtigten Hausanwalts einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 6 W 39/15
Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28.6.2006 (IV ZB 44/05; NJW 2006, 3008). - BGH, 21.12.2011 - I ZB 47/09
Rechtsanwalt an einem dritten Ort
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 6 W 39/15
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. MDR 2012, 191 - Rechtsanwalt an einem dritten Ort, juris-Tz. 9) und des erkennenden Senats (vgl. Beschl. v. 20.3.2012 - 6 W 45/11) sind die einem am "dritten Ort" ansässigen Rechtsanwalt entstandenen Reisekosten selbst dann regelmäßig nur in dieser Höhe erstattungsfähig, wenn es sich bei diesem Anwalt um den "Vertrauensanwalt" der Partei handelt. - BGH, 02.10.2008 - I ZB 96/07
Auswärtiger Rechtsanwalt VII
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 6 W 39/15
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 2009, 191 - Auswärtiger Rechtsanwalt VII, juris-Tz. 9), der sich der Senat ungeachtet der Ausführungen im Schriftsatz des Klägers vom 5.5.2015 anschließt, muss ein Verbraucherschutzverein in der Lage sein, in typischen und durchschnittlich schwierigen Fällen einen Prozessbevollmächtigten am Sitz des Prozessgerichts schriftlich und fernmündlich zu instruieren. - OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 6 W 45/11
Reisekosten des Anwalts am "Drittort"
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 6 W 39/15
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. MDR 2012, 191 - Rechtsanwalt an einem dritten Ort, juris-Tz. 9) und des erkennenden Senats (vgl. Beschl. v. 20.3.2012 - 6 W 45/11) sind die einem am "dritten Ort" ansässigen Rechtsanwalt entstandenen Reisekosten selbst dann regelmäßig nur in dieser Höhe erstattungsfähig, wenn es sich bei diesem Anwalt um den "Vertrauensanwalt" der Partei handelt.
- OLG Frankfurt, 16.11.2015 - 6 W 100/15
Kostenerstattung: Reisekosten des Anwalts "am dritten Ort"
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung insbesondere auch des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH MDR 2012, 191 - Rechtsanwalt an einem dritten Ort, juris Tz. 9) sowie des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Beschl. v. 26.5.2015 - 6 W 39/15, juris-Tz. 3). - OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 6 W 108/18
Kostenerstattung: Reisekosten des Rechtsanwalts am "dritten Ort"
2.) Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW-RR 2012, 209 - Rechtsanwalt an einem dritten Ort) und des erkennenden Senats (vgl. Beschl. v. 20.3.2012 - 6 W 45/11 , BeckRS 2015, 16165; Beschluss vom 26.05.2015, 6 W 39/15 , NJOZ 2015, 1738) sind die einem am "dritten Ort" ansässigen Rechtsanwalt entstandenen Reisekosten selbst dann regelmäßig nur in dieser Höhe erstattungsfähig, wenn es sich bei diesem Anwalt um den "Vertrauensanwalt" der Partei handelt.